Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 17.10.1989

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.03.1990 - 8 W 505/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4731
OLG Stuttgart, 29.03.1990 - 8 W 505/89 (https://dejure.org/1990,4731)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.03.1990 - 8 W 505/89 (https://dejure.org/1990,4731)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. März 1990 - 8 W 505/89 (https://dejure.org/1990,4731)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Schaffung von Pkw-Abstellplätzen für eine Wohnungseigentümeranlage; Pkw-Abstellplatz als Grunddienstbarkeit eines Nachbargrundstücks; Grunddienstbarkeit als wesentilcher Bestandteil der Wohnungseigentumsrechte der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grunddienstbarkeit zur Schaffung von Pkw-Stellplätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Stuttgart - 33 GR 3661/88
  • LG Stuttgart - 2 T 259/89
  • OLG Stuttgart, 29.03.1990 - 8 W 505/89

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 659
  • Rpfleger 1990, 254
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 29.10.1986 - 3 Wx 391/86

    Zugänglichkeit von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.1990 - 8 W 505/89
    Die Grunddienstbarkeit zu Lasten des Flurstücks 853 ist mit dem Eigentum am Flurstück 855 verbunden und wird gemäß § 96 BGB wesentlicher Bestandteil der Wohnungseigentumsrechte der Wohnungseigentümergemeinschaft Offenbachstraße 5-9 (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 333 f.).
  • OLG Köln, 13.03.2006 - 16 Wx 20/06

    Hofsanierung bei Stellplatzflächen auf Nachbargrundstück - Kostenbeteiligung

    Zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft als Eigentümer des herrschenden Grundstücks besteht eine Grunddienstbarkeit zu lasten des Nachbargrundstückes Dr. O. Diese Grunddienstbarkeit ist mit dem Eigentum an dem herrschenden Grundstück verbunden und ist gemäß § 96 BGB wesentlicher Bestandteil der Eigentumsrechte der einzelnen Eigentümer, die gemäß § 8 WEG sämtlich Inhaber der Rechte aus der Grunddienstbarkeit geworden sind (OLG Stuttgart, Rpfleger 1990, 254 = NJW-RR 1990, 306; BayObLG, Rpfleger 1990, 354 = BayObLGZ 1990, 124).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.10.1989 - 20 W 364/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,14208
OLG Frankfurt, 17.10.1989 - 20 W 364/89 (https://dejure.org/1989,14208)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.10.1989 - 20 W 364/89 (https://dejure.org/1989,14208)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Oktober 1989 - 20 W 364/89 (https://dejure.org/1989,14208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundstück; Eigentum; Miteigentum; Alleineigentum; Wohnungen; Zustimmung; Verwalter; Veräußerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1990, 254
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 12.12.1988 - 20 W 402/88

    Erforderlichkeit einer Verwalterzustimmung bei Erstveräußerung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.1989 - 20 W 364/89
    2 Z 109/87">Rpfleger 1988, 95 LS; Senat in 20 W 402/88 vom 12.12.1988 = NJW-RR 1989, 207 = MDR 1989, 358 = WM 1989, 90 = ZMR 1989, 101 = DWE 1989, 32 = Rpfleger 1989, 59 mit Anm. Meyer-Stolte; Horber-Demharter, GBO, 17. Aufl., Anh. zu § 3 Anm. 3 d bb).

    Der Annahme einer Erstveräußerung steht nicht entgegen, daß zwischen dem Erwerb des zweiten Hälfteanteils vom Bruder und der Veräußerung der Wohnung Nr. 4 durch die Beteiligte zu 3) ein Zeitraum von rund 5 Jahren liegt (vgl. Senat in 20 W 402/88 = aaO.).

  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.1989 - 20 W 364/89
    Bei der Auslegung der im Grundbuch eingetragenen Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG , die das Rechtsbeschwerdegericht unabhängig von der Auslegung durch die Vorinstanzen selbständig vorzunehmen hat (BGHZ 59, 205/208; BayObLGZ 1977, 226/230; BayObLG, ZMR 1986, 247/248), ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGHZ 88, 302, 306 [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83] ; BayObLG, ZMR 1986, 247/248).
  • BGH, 07.04.1983 - IX ZR 24/82

    Ehelichkeitsanfechtung bei heterologer künstlicher Samenübertragung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.1989 - 20 W 364/89
    Es entspricht daher nicht dem nächstliegenden Sinn des auf der Grundlage des § 12 WEG in die Teilungserklärung vom 31.08.1982 aufgenommenen und im Grundbuch eingetragenen Zustimmungserfordernisses, in der Übertragung des Hälfteanteils des Bruders der Beteiligten zu 3) an der Wohnung Nr. 4 im Jahre 1982 die "Erstveräußerung" der Wohnung bzw. eines Bruchteils davon zu sehen (vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, WEG, 6. Aufl., § 12 Rdn. 6; Sauren, Rpfleger 1983, 351 in einer Anm. zu BayObLG, aaO.).
  • BGH, 13.10.1983 - VII ZB 4/83

    Haftung des Erwerbers von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.1989 - 20 W 364/89
    Bei der Auslegung der im Grundbuch eingetragenen Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG , die das Rechtsbeschwerdegericht unabhängig von der Auslegung durch die Vorinstanzen selbständig vorzunehmen hat (BGHZ 59, 205/208; BayObLGZ 1977, 226/230; BayObLG, ZMR 1986, 247/248), ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGHZ 88, 302, 306 [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83] ; BayObLG, ZMR 1986, 247/248).
  • BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.1989 - 20 W 364/89
    Bei der Auslegung der im Grundbuch eingetragenen Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG , die das Rechtsbeschwerdegericht unabhängig von der Auslegung durch die Vorinstanzen selbständig vorzunehmen hat (BGHZ 59, 205/208; BayObLGZ 1977, 226/230; BayObLG, ZMR 1986, 247/248), ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGHZ 88, 302, 306 [BGH 13.10.1983 - VII ZB 4/83] ; BayObLG, ZMR 1986, 247/248).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Das Oberlandesgericht möchte die weitere Beschwerde zurückweisen, sieht sich daran jedoch durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. April 1983 (Rpfleger 1983, 350) und 3. September 1987 (Rpfleger 1988, 95) sowie des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 12. Dezember 1988 (OLGZ 1989, 44) und 17. Oktober 1989 (OLGZ 1990, 149) gehindert.
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